Regulierung

Wenn aus Science-Fiction Realität wird

Drohnen sind längst nicht mehr nur der Renner im Spielwarengeschäft. Gemäss Schätzungen fliegen in der Schweiz schon mehr als 100 000 Stück. Die Anwendungsmöglichkeiten scheinen unbegrenzt. Die Post und der Spitalverbund EOC testeten im letzten Jahr eine Drohnenverbindung zwischen zwei Spitälern in Lugano. Ab Sommer wollen die Partner einen regulären Drohnentransport für Laborproben oder dringend benötigte Medikamente aufnehmen. In Grossstädten sollen Drohnen Organe rechtzeitig für die Transplantation zum Empfänger ins Spital bringen. In Australien, Ruanda oder Ghana schicken Gesundheitsdienste Medikamente oder Blutkonserven in schwer erreichbare Gebiete. Sie sparen damit Zeit und retten Leben.

In afrikanischen Staaten setzen Parkwächter und Tierschützer auf Drohnen, um Wilderern das Handwerk zu legen. Wissenschafter erforschen damit seltene Tierarten. Drohnen revolutionieren in Kombination mit Sensoren, Datenanalysen und Robotern die Landwirtschaft. Sie helfen, den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln auf dem Acker zu optimieren. Facebook testet solarbetriebene Drohnen, um Helfern in Katastrophengebieten und Bewohnern entlegener Landstriche einschnelles Internet zur Verfügung zu stellen.

Neue Technologien sind jedoch immer zweischneidig. Braucht es noch Pöstler, wenn Amazons Drohnen die Pakete schneller und billiger liefern können? Statt Medikamente zu den Patienten fliegen sie auch Drogen ins Gefängnis oder spionieren den Nachbarn aus. Im November diskutierte die UNO-Konvention gegen unmenschliche Waffen in Genf ein Verbot von tödlichen autonomen Waffen – zum Beispiel Drohnen, die ihre Ziele ohne weitere menschliche Einwirkung finden und angreifen können. Drohnen sind billig. Sie könnten auch von Terroristen und Verbrechern eingesetzt werden. Drohnensteuerung, Gesichtserkennung und Bomben müssen nur noch verbunden werden, dann wird aus Science-Fiction Realität.

Angesichts der Gefahren rüsten die Behörden auf. In der EU müssen sich Piloten und ihre Drohnen bald registrieren lassen. Das wird auch in der Schweiz früher oder später der Fall sein. Wir können nicht voraussehen, wie und wozu neue Technologien eingesetzt werden. Gesetze und Regulierungen müssen den drohenden Gefahren gerecht werden, ohne die menschliche Kreativität zur Lösung von Problemen zu ersticken. Das war schon immer schwierig. 1899 einigte man sich auf einer internationalen Friedenskonferenz in Den Haag auf ein Verbot, «Geschosse und Sprengstoffe von Ballons abzuwerfen». Was Sinn zu machen schien, erwies sich schon sehr bald als töricht.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der SonntagsZeitung vom 25. Februar 2018

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Was Boxer von Organspendern unterscheidet

Mehr als 100 Millionen TV-Zuschauer sahen sich die diesjährige Superbowl an, das Finalspiel im American Football. Football ist der populärste und lukrativste Sport in den USA. So populär und lukrativ, dass man Kollateralschäden in Kauf nimmt. Keine Sportart verzeichnet mehr Gehirnverletzungen. In 110 von 111 untersuchten Gehirnen ehemaliger Profispieler wiesen Forscher die Gehirnerkrankung Chronisch-traumatische Enzephalopathie nach.

Football-Profis gehen das Risiko freiwillig ein – und sie werden gut dafür bezahlt. Dieses Argument gilt anderswo jedoch nicht: So ist es verboten, Nierenspender für ihre gute Tat zu bezahlen. Ende 2017 standen in der Schweiz 1556 Patienten auf der Warteliste für eine Spenderniere, fast 30 Prozent mehr als vor fünf Jahren. Sie müssen sich einer aufwendigen, schmerzhaften und teuren Blutwäschetherapie unterziehen. Für manche ist das Warten tödlich. 2017 starben 26 Patienten auf der Warteliste.

Warum zahlen wir Football-Profis, die uns unterhalten, verbieten aber die Entschädigung von Spendern, die Leben retten? Das fragen die US-Professoren Kimberley Krawiec und Philip Cook in einer kürzlich veröffentlichten Studie. Gegen die Bezahlung von Organspendern werden oft ethische Argumente vorgebracht. Der finanzielle Anreiz könne Menschen dazu bringen, gegen ihre eigentlichen Interessen zu handeln, und das führe zur Ausbeutung von Armen. Krawiec und Cook halten dagegen. Die Gesundheitsrisiken einer Profikarriere im Football oder Boxen sind weit grösser als die eines Nierenspenders. Footballer und Boxer kommen oft aus armen Verhältnissen, die meisten sind Schwarze oder Hispanoamerikaner.

Für die Entschädigung von Nierenspendern gibt es sehr viel stärkere Argumente als für die Bezahlung von Profisportlern. Denken Sie daran, wenn Sie sich in 14 Tagen den Boxkampf um den Weltmeistertitel im Schwergewicht zwischen Deontay Wilder und Luis Ortiz anschauen.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der SonntagsZeitung vom 18. Februar 2018

Selber vorsorgen, sonst kommen die Kesb!

Haben Sie schon einen Vorsorgeauftrag geschrieben und eine Patientenverfügung ausgefüllt? Wahrscheinlich eher nicht: Gemäss einer Umfrage von Pro Senectute hat erst jeder Fünfte eine Patientenverfügung und gar nur jeder Zehnte einen Vorsorgeauftrag erstellt.

Das überrascht mich nicht. Ich habs ja bis jetzt auch nicht getan. Ich weiss natürlich, dass ich das tun müsste. So werde ich seit längerem regelmässig daran erinnert. Eine sehr praktische App, eine To-do-Liste mit Erinnerungsfunktion, schickt mir nämlich allmonatlich eine Liste von Aufgaben ohne Fälligkeitsdatum, die ich mir zu erledigen vorgenommen habe. Darunter unter anderem: «Testament, Patientenverfügung machen». Die App ist wirklich sehr praktisch, und so ist es auch ein Leichtes, die Aufgabe zu verschieben. Ein Wisch genügt, und einen Monat später poppt die Erinnerung wieder auf.

Wir beschäftigen uns lieber mit den angenehmeren Seiten des Lebens als mit Krankheit und Tod. Nichts widerstrebt uns innerlich mehr, deshalb verdrängen wir es nur allzu gern.

Aber es ist zweifellos besser, Dinge zu regeln, solange man dazu noch in der Lage ist. Sonst bestimmen im Notfall nicht unsere Liebsten über uns, sondern die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb). Zwar sollte das neue Erwachsenenschutzgesetz das Selbstbestimmungsrecht von Patienten stärken und der staatlichen Einflussnahme Grenzen setzen. Aber das Gesetz gibt den Kesb viel Macht über uns. Dass nur jeder Zehnte einen Vorsorgeauftrag hat, hängt auch mit den hohen Anforderungen zusammen. Man muss ihn wie ein Testament selber vollständig von Hand schreiben oder bei einem Notar beurkunden lassen. Und selbst dann können sich die Kesb darüber hinwegsetzen: Gemäss Gesetz prüfen sie, ob «die beauftragte Person für ihre Aufgaben geeignet ist und weitere Massnahmen des Erwachsenenschutzes erforderlich sind».

Die Behörde weiss offenbar besser als ich selbst, was für mich gut ist und wem ich mich anvertrauen will.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der SonntagsZeitung vom 1. Oktober 2017

Airlines: Markt spielen lassen statt Kunden schlagen

Das Video ging um die Welt: Sicherheitskräfte zerren einen Mann aus einem Flugzeug der United Airlines in Chicago (hier). Der 69-Jährige habe eine Gehirnerschütterung erlitten, sich die Nase gebrochen und zwei Zähne verloren, sagt sein Anwalt.

Eine Fluggesellschaft, die ihre Kunden traktiert – wie konnte es so weit kommen? United hatte Probleme mit der Einsatzplanung und musste kurzfristig vier Crewmitglieder mitnehmen für einen Flug am nächsten Morgen. Sie wählte – nach eigenen Angaben
zufällig – vier Passagiere aus. Drei akzeptierten einen Voucher über 800 Dollar als Entschädigung und machten Platz. Der Vierte weigerte sich.

Wie lässt sich so ein Problem lösen? Natürlich fordern Politiker sofort ein neues Gesetz: Fluggesellschaften soll es verboten werden, Passagiere aus einem überbuchten Flugzeug zu holen. Sollte man das Überbuchen verbieten? Es gäbe viel mehr halb leere Flüge, und die Preise wären höher. Niemand würde gewinnen, viele verlieren. Zudem wurde der Zwischenfall nicht durch Überbuchung provoziert, sondern weil eine Ersatzcrew kurzfristig nach Louisville gebracht werden musste. Es sind etwa viereinhalb Autostunden von Chicago dorthin. Hätte United ihre Leute hinfahren können? Die vor-
geschriebenen Ruhezeiten liessen das nicht zu. Einen Privatjet chartern? Hätte United das Desaster vorausgesehen, vielleicht.

Aber es ginge auch einfacher und fairer: Schon in den 1960er-Jahren schlug der Ökonom Julian Simon vor, bei Überbuchung nicht Zufall oder Willkür entscheiden zu lassen, sondern den Markt (hier). Die Fluggesellschaft erhöht die Entschädigung so lange, bis Passagiere freiwillig aussteigen. So findet sich immer jemand, der freiwillig verzichtet.

Die herrschende Regulierung begrenzt die maximale Entschädigung bei 1350 Dollar. Im Interesse von Anbietern und Kunden sollte die Obergrenze gestrichen werden. Aber warum United nicht wenigstens den vorhandenen Spielraum ausnutzte, ist ungeklärt. Sie zahlt einen hohen Preis für ihre Knausrigkeit.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der SonntagsZeitung vom 16. April 2017

Unmut über Altersdiskriminierung im Stellenmarkt nimmt zu

Die Arbeitslosigkeit unter älteren Arbeitnehmern liegt tiefer als bei den Jüngeren. Sie ist in letzter Zeit nur leicht gestiegen. Seit 2010 nahm die Zahl der Erwerbs­personen in der Altersgruppe der über 55-Jährigen um über 100’000 Personen zu, ein Anstieg um über 15 Prozent. Das liegt daran, dass die geburtenstarken Jahrgänge ins Alter kommen und mehr Frauen erwerbstätig sind. Der Schweizer Arbeitsmarkt funktioniert.

Aber das darf kein Grund sein, die Hände in den Schoss zu legen. Sozialpartner, Bund und Kantone müssen Taten statt Worte liefern, wenn sich ihre Vertreter am 25. April zur dritten nationalen Konferenz «ältere Arbeitnehmer» treffen. Denn die offizielle Statistik zeigt nicht alles – ein Warnsignal sendet die auf einen Rekordstand gestiegene Zahl der Langzeitarbeitslosen. Und sie hilft älteren Arbeitnehmern, die ihre Stelle verloren haben, kein bisschen weiter.

Auf dem Stellenmarkt ist die Altersdiskriminierung von über 50-Jährigen weit verbreitet. Wer den Betroffenen und ihren Angehörigen zuhört, stellt fest: Da braut sich was zusammen. Die Bevölkerung ist sehr pessimistisch, was die Zukunftschancen der «Ü-50» auf dem Stellenmarkt angeht.  

Ein Ausbau der Vermittlungshilfe und die Förderung von Weiterbildung für «Ü-50» machen Sinn und sollten forciert werden. Ein stärkerer Kündigungsschutz beeinträchtigt die Beschäftigung, wenn Unternehmen deshalb vor Neueinstellungen zurückschrecken. Allerdings zeigen Erfahrungen verschiedener Branchen, die in den Gesamtarbeitsverträgen einen erhöhten Kündigungsschutz für langjährige Mitarbeiter vereinbart haben, dass kluge Regelungen von beiden Seiten als fair angesehen werden und das liberale Kündigungsrecht grundsätzlich nicht infrage stellen. Die üblichen «Sensibilisierungskampagnen» werden am 25. April jedenfalls nicht genügen. 

Dieser Beitrag erschien zuerst in der SonntagsZeitung vom 2. April 2017

Die Fabel vom Esel und dem Tierschützer

18.9.2016 / Armin Müller

«Chinesen essen den Afrikanern die Esel weg.» Die Meldung ging kürzlich um die Welt. Die Chinesen essen nicht nur gerne Eselfleisch. Viele glauben auch, dass eine aus gekochter Eselshaut gewonnene Gelatine nicht nur gegen Schlaflosigkeit, Husten und Falten hilft, sondern auch die sexuelle Potenz steigert. Nun nimmt die Nachfrage aus China nach afrikanischen Eseln stark zu.

Reflexartig kam der Alarmruf, Afrika werde ausgebeutet und der Esel könnte ausgerottet werden. Die Regierungen von Burkina Faso und Niger reagierten mit Ausfuhrverboten. Wo immer ein Problem auftaucht, müssen Verbote und Regulierungen her. Dass sich die Bauern selber helfen würden, wenn man sie nur liesse, liegt jenseits der Vorstellungskraft von staatsgläubigen Politikern und marktfeindlichen Entwicklungshelfern. Die afrikanischen Bauern sollen Subsistenzwirtschaft betreiben und von Entwicklungshilfe leben, statt mit Eselsfarmen die chinesische Nachfrage zu befriedigen.

Solange Tiere, die sich züchten lassen, gegessen werden, sterben sie sicher nicht aus. Aber selbst für gefährdete Arten haben sich Jagd- und Handelsverbote allein als so erfolglos erwiesen wie Drogenverbote zur Bekämpfung von Drogen. Wenn die Bevölkerung keinen Nutzen von den Tieren hat, nützen Verbote wenig. Eine kontrollierte, nachhaltige Jagd, deren Erträge in den Artenschutz und an die ortsansässige Bevölkerung fliessen, brächten oft mehr. Das heisst nicht, dass der Markt immer die Lösung ist. So ist die Nachfrage nach Rhinozeroshorn schlicht zu gross, als dass die Jagd zum Schutz beitragen könnte. Hier hilft vielleicht nur eine rabiatere Methode: die Behandlung des Horns mit einem Gift, das nicht dem Nashorn, wohl aber dem Konsumenten schadet.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der SonntagsZeitung vom 18. September 2016

Genossenschafter ans Taxi-Steuer

26.6.2016 / Armin Müller

Ein Verbot des Fahrdienstes Uber wäre die dümmste Antwort auf die Digitalisierung

Wenn Ihnen am Dienstag Autocorsos in Basel, Genf, Lausanne oder Zürich den Weg versperren, fluchen Sie nicht über Fussballfans. Es sind Taxifahrer, die gegen den Fahrdienst Uber demonstrieren. Sie fordern ein landesweites Verbot. Denn Uber stifte zu Schwarzarbeit an und zahle ­Dumpinglöhne.

Nun ist das Taxigewerbe ein staatlich sanktioniertes Kartell und bisher nicht durch Kundenfreundlichkeit aufgefallen. Wie in jedem Kartell dient die Regulierung dazu, die Konkurrenz vom Markt fern- und die Gewinne hochzuhalten. Das Taxigewerbe gilt als klassisches Feld für Schwarzarbeit. Es ist ein Vorteil der Digitalisierung durch Plattformen wie Uber, dass das bargeldlose Bezahlen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit erschwert. Wegen der grossen Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt für schlecht qualifizierte Arbeitnehmer waren die Löhne für Taxifahrer lange vor Uber schlecht. Wenn Uber etwas gefährdet, dann sind es die Gewinne des Taxikartells.

Ein Verbot hilft den Taxifahrern kaum und schadet den Kunden. Es wäre deshalb die dümmste Antwort auf die Digitalisierung. Das bedeutet nicht, dass es keine Regulierung braucht. Aber statt zu verbieten, sollten wir die Regeln der digitalen Welt anpassen. Die Wirtschaftsprofessorin Monika Bütler schlägt vor, die Entschä­digung von Arbeitsleistungen und die Sozialbeiträge über ein digi­tales Tool abzuwickeln, statt da­rüber zu streiten, ob ein Uber-­Fahrer oder ein Journalist selbstständig oder angestellt ist.

Statt zu verbieten, muss der Staat für Wettbewerb sorgen, damit Uber nicht zum neuen Monopolisten wird. «Nutzen, statt zu besitzen», die Grundidee des ­«Sharing» wäre ein ideales Feld für Genossenschaften. Statt für ein Verbot von Uber sollte sich die Taxifahrergewerkschaft für eine eigene Konkurrenz-Plattform engagieren.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der SonntagsZeitung vom 26. Juni 2016