Markt

Ein unschönes Überraschungsei für Steuerzahler

Wir essen im Schnitt 177 Eier pro Jahr, also fast jeden zweiten Tag eines. Gut sechzig Prozent stammen von Schweizer Hühnern, die im vergangenen Jahr 923 Millionen Eier legten – ein Rekord. An Ostern steigt der Verbrauch markant. Jetzt sind die meisten der schön gefärbten Eier «getütscht» und verspeist. Die meisten Konsumenten werden wohl für eine Weile etwas schneller am Eierregal vorbeigehen.

Doch die Hühner legen munter weiter. Unternehmer erhöhen die Preise, wenn die Nachfrage steigt, und sie senken sie, wenn sie ein Überangebot loswerden müssen. Doch in der Schweizer Landwirtschaft gelten eigene Regeln. Da ruft jede Überproduktion sogleich nach einer Subvention. Gemäss eidgenössischer «Eierverordnung» treffen sich deshalb alljährlich um Ostern herum die Eierproduzenten, -verarbeiter und -händler beim Bundesamt für Landwirtschaft und machen unter sich aus, wie das Geld aus dem Kredit verteilt werden soll, den das Parlament bewilligt hat. Man wird sich schnell einig, denn die einzigen, die nicht am Tisch sitzen, sind jene, die die Zeche zahlen müssen.

2017 waren es 1,9 Millionen Franken, in diesem Jahr hat man auf 2 Millionen aufgerundet. Damit zahlt der Bund in einer sogenannten Aufschlagaktion für jedes aufgeschlagene Ei 9 Rappen an die Nahrungsmittelindustrie, die Eiweiss und Eigelb getrennt zu verschiedenen Eierprodukten verarbeitet. In einer Verbilligungsaktion zahlt der Bund ausserdem 5 Rappen pro Ei an die Händler, die die Eier zum Aktionspreis verkaufen. Vom Verkaufspreis eines Eis bleibt dem Produzenten etwa ein Drittel bis die Hälfte, dem Detailhandel der Rest.

So wird Überproduktion belohnt, und die Rechnung geht für alle auf – ausser für die Steuerzahler. Wenn Sie also vom 8. Juni bis 28. Juli und vom 31. August bis 29. September Schweizer Eier mit 5 Rappen Rabatt kaufen, freuen Sie sich nicht zu sehr. Sie haben die «Aktion» mit Ihren Steuern selbst finanziert.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der SonntagsZeitung vom 8. April 2018

Werbung

Airlines: Markt spielen lassen statt Kunden schlagen

Das Video ging um die Welt: Sicherheitskräfte zerren einen Mann aus einem Flugzeug der United Airlines in Chicago (hier). Der 69-Jährige habe eine Gehirnerschütterung erlitten, sich die Nase gebrochen und zwei Zähne verloren, sagt sein Anwalt.

Eine Fluggesellschaft, die ihre Kunden traktiert – wie konnte es so weit kommen? United hatte Probleme mit der Einsatzplanung und musste kurzfristig vier Crewmitglieder mitnehmen für einen Flug am nächsten Morgen. Sie wählte – nach eigenen Angaben
zufällig – vier Passagiere aus. Drei akzeptierten einen Voucher über 800 Dollar als Entschädigung und machten Platz. Der Vierte weigerte sich.

Wie lässt sich so ein Problem lösen? Natürlich fordern Politiker sofort ein neues Gesetz: Fluggesellschaften soll es verboten werden, Passagiere aus einem überbuchten Flugzeug zu holen. Sollte man das Überbuchen verbieten? Es gäbe viel mehr halb leere Flüge, und die Preise wären höher. Niemand würde gewinnen, viele verlieren. Zudem wurde der Zwischenfall nicht durch Überbuchung provoziert, sondern weil eine Ersatzcrew kurzfristig nach Louisville gebracht werden musste. Es sind etwa viereinhalb Autostunden von Chicago dorthin. Hätte United ihre Leute hinfahren können? Die vor-
geschriebenen Ruhezeiten liessen das nicht zu. Einen Privatjet chartern? Hätte United das Desaster vorausgesehen, vielleicht.

Aber es ginge auch einfacher und fairer: Schon in den 1960er-Jahren schlug der Ökonom Julian Simon vor, bei Überbuchung nicht Zufall oder Willkür entscheiden zu lassen, sondern den Markt (hier). Die Fluggesellschaft erhöht die Entschädigung so lange, bis Passagiere freiwillig aussteigen. So findet sich immer jemand, der freiwillig verzichtet.

Die herrschende Regulierung begrenzt die maximale Entschädigung bei 1350 Dollar. Im Interesse von Anbietern und Kunden sollte die Obergrenze gestrichen werden. Aber warum United nicht wenigstens den vorhandenen Spielraum ausnutzte, ist ungeklärt. Sie zahlt einen hohen Preis für ihre Knausrigkeit.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der SonntagsZeitung vom 16. April 2017

Die Fabel vom Esel und dem Tierschützer

18.9.2016 / Armin Müller

«Chinesen essen den Afrikanern die Esel weg.» Die Meldung ging kürzlich um die Welt. Die Chinesen essen nicht nur gerne Eselfleisch. Viele glauben auch, dass eine aus gekochter Eselshaut gewonnene Gelatine nicht nur gegen Schlaflosigkeit, Husten und Falten hilft, sondern auch die sexuelle Potenz steigert. Nun nimmt die Nachfrage aus China nach afrikanischen Eseln stark zu.

Reflexartig kam der Alarmruf, Afrika werde ausgebeutet und der Esel könnte ausgerottet werden. Die Regierungen von Burkina Faso und Niger reagierten mit Ausfuhrverboten. Wo immer ein Problem auftaucht, müssen Verbote und Regulierungen her. Dass sich die Bauern selber helfen würden, wenn man sie nur liesse, liegt jenseits der Vorstellungskraft von staatsgläubigen Politikern und marktfeindlichen Entwicklungshelfern. Die afrikanischen Bauern sollen Subsistenzwirtschaft betreiben und von Entwicklungshilfe leben, statt mit Eselsfarmen die chinesische Nachfrage zu befriedigen.

Solange Tiere, die sich züchten lassen, gegessen werden, sterben sie sicher nicht aus. Aber selbst für gefährdete Arten haben sich Jagd- und Handelsverbote allein als so erfolglos erwiesen wie Drogenverbote zur Bekämpfung von Drogen. Wenn die Bevölkerung keinen Nutzen von den Tieren hat, nützen Verbote wenig. Eine kontrollierte, nachhaltige Jagd, deren Erträge in den Artenschutz und an die ortsansässige Bevölkerung fliessen, brächten oft mehr. Das heisst nicht, dass der Markt immer die Lösung ist. So ist die Nachfrage nach Rhinozeroshorn schlicht zu gross, als dass die Jagd zum Schutz beitragen könnte. Hier hilft vielleicht nur eine rabiatere Methode: die Behandlung des Horns mit einem Gift, das nicht dem Nashorn, wohl aber dem Konsumenten schadet.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der SonntagsZeitung vom 18. September 2016