Airlines: Markt spielen lassen statt Kunden schlagen

Das Video ging um die Welt: Sicherheitskräfte zerren einen Mann aus einem Flugzeug der United Airlines in Chicago (hier). Der 69-Jährige habe eine Gehirnerschütterung erlitten, sich die Nase gebrochen und zwei Zähne verloren, sagt sein Anwalt.

Eine Fluggesellschaft, die ihre Kunden traktiert – wie konnte es so weit kommen? United hatte Probleme mit der Einsatzplanung und musste kurzfristig vier Crewmitglieder mitnehmen für einen Flug am nächsten Morgen. Sie wählte – nach eigenen Angaben
zufällig – vier Passagiere aus. Drei akzeptierten einen Voucher über 800 Dollar als Entschädigung und machten Platz. Der Vierte weigerte sich.

Wie lässt sich so ein Problem lösen? Natürlich fordern Politiker sofort ein neues Gesetz: Fluggesellschaften soll es verboten werden, Passagiere aus einem überbuchten Flugzeug zu holen. Sollte man das Überbuchen verbieten? Es gäbe viel mehr halb leere Flüge, und die Preise wären höher. Niemand würde gewinnen, viele verlieren. Zudem wurde der Zwischenfall nicht durch Überbuchung provoziert, sondern weil eine Ersatzcrew kurzfristig nach Louisville gebracht werden musste. Es sind etwa viereinhalb Autostunden von Chicago dorthin. Hätte United ihre Leute hinfahren können? Die vor-
geschriebenen Ruhezeiten liessen das nicht zu. Einen Privatjet chartern? Hätte United das Desaster vorausgesehen, vielleicht.

Aber es ginge auch einfacher und fairer: Schon in den 1960er-Jahren schlug der Ökonom Julian Simon vor, bei Überbuchung nicht Zufall oder Willkür entscheiden zu lassen, sondern den Markt (hier). Die Fluggesellschaft erhöht die Entschädigung so lange, bis Passagiere freiwillig aussteigen. So findet sich immer jemand, der freiwillig verzichtet.

Die herrschende Regulierung begrenzt die maximale Entschädigung bei 1350 Dollar. Im Interesse von Anbietern und Kunden sollte die Obergrenze gestrichen werden. Aber warum United nicht wenigstens den vorhandenen Spielraum ausnutzte, ist ungeklärt. Sie zahlt einen hohen Preis für ihre Knausrigkeit.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der SonntagsZeitung vom 16. April 2017

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