Monat: April 2017

Airlines: Markt spielen lassen statt Kunden schlagen

Das Video ging um die Welt: Sicherheitskräfte zerren einen Mann aus einem Flugzeug der United Airlines in Chicago (hier). Der 69-Jährige habe eine Gehirnerschütterung erlitten, sich die Nase gebrochen und zwei Zähne verloren, sagt sein Anwalt.

Eine Fluggesellschaft, die ihre Kunden traktiert – wie konnte es so weit kommen? United hatte Probleme mit der Einsatzplanung und musste kurzfristig vier Crewmitglieder mitnehmen für einen Flug am nächsten Morgen. Sie wählte – nach eigenen Angaben
zufällig – vier Passagiere aus. Drei akzeptierten einen Voucher über 800 Dollar als Entschädigung und machten Platz. Der Vierte weigerte sich.

Wie lässt sich so ein Problem lösen? Natürlich fordern Politiker sofort ein neues Gesetz: Fluggesellschaften soll es verboten werden, Passagiere aus einem überbuchten Flugzeug zu holen. Sollte man das Überbuchen verbieten? Es gäbe viel mehr halb leere Flüge, und die Preise wären höher. Niemand würde gewinnen, viele verlieren. Zudem wurde der Zwischenfall nicht durch Überbuchung provoziert, sondern weil eine Ersatzcrew kurzfristig nach Louisville gebracht werden musste. Es sind etwa viereinhalb Autostunden von Chicago dorthin. Hätte United ihre Leute hinfahren können? Die vor-
geschriebenen Ruhezeiten liessen das nicht zu. Einen Privatjet chartern? Hätte United das Desaster vorausgesehen, vielleicht.

Aber es ginge auch einfacher und fairer: Schon in den 1960er-Jahren schlug der Ökonom Julian Simon vor, bei Überbuchung nicht Zufall oder Willkür entscheiden zu lassen, sondern den Markt (hier). Die Fluggesellschaft erhöht die Entschädigung so lange, bis Passagiere freiwillig aussteigen. So findet sich immer jemand, der freiwillig verzichtet.

Die herrschende Regulierung begrenzt die maximale Entschädigung bei 1350 Dollar. Im Interesse von Anbietern und Kunden sollte die Obergrenze gestrichen werden. Aber warum United nicht wenigstens den vorhandenen Spielraum ausnutzte, ist ungeklärt. Sie zahlt einen hohen Preis für ihre Knausrigkeit.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der SonntagsZeitung vom 16. April 2017

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Unmut über Altersdiskriminierung im Stellenmarkt nimmt zu

Die Arbeitslosigkeit unter älteren Arbeitnehmern liegt tiefer als bei den Jüngeren. Sie ist in letzter Zeit nur leicht gestiegen. Seit 2010 nahm die Zahl der Erwerbs­personen in der Altersgruppe der über 55-Jährigen um über 100’000 Personen zu, ein Anstieg um über 15 Prozent. Das liegt daran, dass die geburtenstarken Jahrgänge ins Alter kommen und mehr Frauen erwerbstätig sind. Der Schweizer Arbeitsmarkt funktioniert.

Aber das darf kein Grund sein, die Hände in den Schoss zu legen. Sozialpartner, Bund und Kantone müssen Taten statt Worte liefern, wenn sich ihre Vertreter am 25. April zur dritten nationalen Konferenz «ältere Arbeitnehmer» treffen. Denn die offizielle Statistik zeigt nicht alles – ein Warnsignal sendet die auf einen Rekordstand gestiegene Zahl der Langzeitarbeitslosen. Und sie hilft älteren Arbeitnehmern, die ihre Stelle verloren haben, kein bisschen weiter.

Auf dem Stellenmarkt ist die Altersdiskriminierung von über 50-Jährigen weit verbreitet. Wer den Betroffenen und ihren Angehörigen zuhört, stellt fest: Da braut sich was zusammen. Die Bevölkerung ist sehr pessimistisch, was die Zukunftschancen der «Ü-50» auf dem Stellenmarkt angeht.  

Ein Ausbau der Vermittlungshilfe und die Förderung von Weiterbildung für «Ü-50» machen Sinn und sollten forciert werden. Ein stärkerer Kündigungsschutz beeinträchtigt die Beschäftigung, wenn Unternehmen deshalb vor Neueinstellungen zurückschrecken. Allerdings zeigen Erfahrungen verschiedener Branchen, die in den Gesamtarbeitsverträgen einen erhöhten Kündigungsschutz für langjährige Mitarbeiter vereinbart haben, dass kluge Regelungen von beiden Seiten als fair angesehen werden und das liberale Kündigungsrecht grundsätzlich nicht infrage stellen. Die üblichen «Sensibilisierungskampagnen» werden am 25. April jedenfalls nicht genügen. 

Dieser Beitrag erschien zuerst in der SonntagsZeitung vom 2. April 2017

Warum wir Nichtwissen vorziehen

Kassandra erhielt in der grie­chischen Mythologie von Apollon die Gabe der Weissagung geschenkt. Als sie sich von ihm nicht verführen liess, verfluchte er sie, sodass niemand ihren Prophezeiungen Glauben schenkte. Dass sie den Sturz Trojas, ihren eigenen Tod und vieles mehr voraussah, wurde ihr zur Qual.

Wissen zu wollen, was die Zukunft bringt, gilt zwar als natürliche, urmenschliche Eigenschaft. Aber in Wirklichkeit wollen die Menschen oft gar nicht wissen, was sie erwartet. Deshalb ist es heute in Besprechungen üblich, Warnhinweise zu setzen, bevor wichtige Details oder das Ende eines Buchs oder Films verraten werden. Selbst in Risikogruppen verzichten viele auf Tests bezüglich HIV oder Erbkrankheiten. Gentests, die Wahrscheinlichkeiten für bestimmte Krankheiten verraten, sind kein Renner.

Warum das so ist, untersuchten die ­beiden Forscher Gerd Gigerenzer vom Max-Planck-Institut und ­Rocío García-Retamero von der Universität Granada (hier die Studie). Sie stellten dazu über 2000 Deutschen und Spaniern Fragen zu zukünftigen Ereignissen.

85 bis 90 Prozent der Teilnehmer wollten lieber nichts über negative Ereignisse wissen. Zum Beispiel, wann oder woran sie selber oder ihr Partner sterben oder ob ihre Ehe halten wird. 40 bis 70 Prozent wollten auch nicht über Positives Bescheid wissen, zum Beispiel das Resultat eines Fussballspiels, das sie sich in der Aufzeichnung ansehen ­wollen, oder den Inhalt von Weihnachtsgeschenken. Nur das Geschlecht des noch ungeborenen Kindes wollten mehr Teilnehmer erfahren als nicht. Menschen, die es vorziehen, die Zukunft nicht zu kennen, kaufen dafür eher Versicherungen als jene, die über ihre Zukunft Bescheid wissen möchten.

Der Mensch verzichtet offenbar gern auf Kassandras Gabe, wenn es um seine persönliche Zukunft geht. Damit will er Leid und Bedauern vermeiden, das das Wissen über die Zukunft verursachen kann. Und er will sich die freudige Spannung erhalten, die positive Erlebnisse bergen.

Dieser Beitrag erschien zuerst in der SonntagsZeitung vom 2. April 2017