Er entdeckte Löcher, «tiefe schwarze Löcher des Unwissens» – und versuchte, sie mit Fakten zu füllen. So beschrieb der schwedische Arzt, Gesundheitsforscher und Statistiker Hans Rosling seine Lebensaufgabe. Er war ein Vorbild für Fakten-Checker. In Experimenten zeigte er, wie wenig selbst gebildete Leute vom Zustand der Welt verstehen. Sogar Schimpansen schätzten die Daten zur weltweiten Armut, zu Alphabetisierung oder Lebenserwartung realistischer ein als sie.
Im letzten Herbst wies er nach, dass eine breit zitierte UNO-Studie auf grob fehlerhaften Hochrechnungen beruhte. Sie hatte behauptet, dass 60 Prozent aller vermeidbaren Fälle von Müttersterblichkeit auf Frauen entfielen, die auf der Flucht seien oder in Konfliktgebieten lebten. Damit wurden Gelder in Flüchtlingslager geleitet statt nach Schwarzafrika und Indien, wo die Müttersterblichkeit am höchsten ist.
Als Arzt in Moçambique hatte er 1981 den Ausbruch einer unbekannten Krankheit beobachtet, die Lähmungen verursachte. Er fand schliesslich die Ursache im Verzehr von ungenügend verarbeitetem Maniok. In Kuba konnte er Fidel Castro erklären, was kubanische Ärzte nicht zu äussern wagten: dass die Bevölkerung wegen Proteinmangel krank wurde. 2014 reiste er nach Liberia, um Daten zur Ausbreitung der Ebola-Epidemie zu sammeln.
Am 7. Februar ist Hans Rosling im Alter von 68 Jahren verstorben.
Unvergessen bleibt er dank unzähligen Videos (zu finden auf der von ihm gegründeten Datenplattform Gapminder.org oder auf Youtube). Er war ein Genie darin, trockene Statistiken durch Visualisierung zum Leben zu erwecken. Auf seine unnachahmliche Weise gelang es ihm, mit Daten und Fakten eindrückliche und faszinierende Geschichten zu erzählen – sei es über den Zauber der Waschmaschine, die Angst vor dem weltweiten Bevölkerungswachstum oder 200 Jahre Weltgeschichte in vier Minuten. Um zu zeigen, dass wir auch scheinbar Unmögliches schaffen, wenn wir es nur an packen, schluckte er auch schon mal ein Schwert.
Danke, Hans Rosling!
Dieser Beitrag erschien zuerst in der SonntagsZeitung vom 19. Februar 2017